Gerichtsentscheide sind in der Regel Einzelfallentscheide. So auch nachfolgendes Urteil, als einem Pauschaltouristen Videocam und Handy entwendet wurden.
Das Amtsgericht Stuttgart machte einen Veranstalter nicht dafür verantwortlich, dass einem Pauschalreisenden aus seinem Hotelzimmer eine Videokamera sowie ein Handy im Gesamtwert von 370 Euro gestohlen wurden. Das gilt auch für den Fall, dass im Hotel (hier war es beispielsweise in Kenia) kein Safe für die Aufbewahrung von Wertgegenständen vorhanden ist.
Der Veranstalter könnte allenfalls haftbar gemacht werden, wenn er einen Hotelsafe zugesichert hätte. „Hinsichtlich der Sicherheitsstandards ist insoweit auf die örtlichen Verhältnisse abzustellen“, so das Gericht (Az.: 18 C 1636/07).
Quelle: AG Stuttgart, Az.: 18 C 1636/07