Verschärfte Auflagen für Taucher am Starnberger See

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Tauchen Starnberger See AllgemeinverfügungSeit vielen Jahren ereignen sich gerade im Tauchrevier „Allmannshauser Steilwand/Seeburg“ am Starnberger See immer wieder Tauchunfälle die auch tödlich enden. Das Landratsamt hat daher die bestehende Allgemeinverfügung für den Starnberger See erweitert und die Anforderungen für Taucher deutlich erhöht.

Die bisherigen Regelungen für das Tauchen am Starnberger See zielten überwiegend auf die Eigenverantwortlichkeit der Taucher ab. In den vergangen Jahren gab es jedoch wiederholt Tauchunfälle. Seit 1994 ereigneten sich im Bereich der
Allmannshauser Steilwand insgesamt elf tödliche Tauchunfälle, 35 Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Die Polizeiinspektion Starnberg stuft das beliebte Tauchrevier inzwischen als absolute Gefahrenstelle ein und hat angeregt,
die Auflagen für Taucher zu verschärfen. Die neue Allgemeinverfügung zum Tauchen im Starnberger See enthält folgende neuen Regelungen:
• Tauchgänge im Alleingang sind verboten.
• Für alle Tauchgänge ist eine komplette kaltwassertaugliche Ausrüstung (insbesondere zwei getrennt absperrbare kaltwassertaugliche bzw. kaltwasserzugelassene Atemregler) zu verwenden. Bis zu einer Tauchtiefe von maximal 20 Metern kann hiervon abweichend auch ein sogenanntes „Oktopussystem“ verwendet werden.
• Jeder Taucher muss mit Kälteschutz und Kopfhaube ausgerüstet sein. Die Verwendung eines eigenen Tauchcomputer wird empfohlen.
• Das Tauchen mit Pressluftgeräten ist nur bis zu einer Wassertiefe von 40 Metern erlaubt.
• Technische Taucher, wie zum Beispiel Trimixtaucher, dürfen Tauchgänge unternehmen, sofern Sie über eine gültige Lizenz verfügen, die von einer international anerkannten und nach geltenden Standards ausbildenden Organisation ausgestellt wurde. Sie müssen über eine, für einen solchen Taucheinsatz geeignete, Tauchausrüstung verfügen. Die Beherrschung der Ausrüstung sowie der Rettungs-/ Sicherheitsskills werden vorausgesetzt
• Bei der Anfängertauchausbildung ist der Grundsatz eines 1:1–Verhältnisses zwischen Tauchausbilder und Tauchschüler, bei der fortgeschrittenen Tauchausbildung ist der Grundsatz eines 1:2–Verhältnisses zwischen Tauchausbilder und Tauchschüler einzuhalten.

Diese Auflagen sind das Ergebnis von Gesprächen zwischen Polizei, Landratsamt und verschiedener Verbände, darunter der Bayerische Landestauchsportverband und die Interessengemeinschaft Tauchen in Bayern. Beteiligt wurden auch die Schlösser- und Seenverwaltung als Eigentümerin des Starnberger Sees sowie die Rettungsorganisationen. Nach Analyse der Ursachen für die zurückliegenden Unglücksfälle und dem Austausch fachlicher Informationen wurde deutlich, dass der Tauchsport am Starnberger See grundsätzlich weiterhin möglich sein soll. Um Tauchunfällen in Zukunft entgegenzuwirken ist nach Meinung der Experten jedoch eine Verschärfung der Auflagen erforderlich.
Die neue Allgemeinverfügung ist ab sofort gültig. Die Polizei und das Landratsamt werden die Situation und das Verhalten der Taucher am Starnberger See beobachten. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Der Bußgeldrahmengibt hier 5 bis 50.000 Euro vor.

Quelle:  Verwaltung des Landkreis Starnberg, Tel. (0 81 51) 14 80, E-Mail: info@LRA-starnberg.de