Tauchen und Schwangerschaft, Expertenmeinung von Ralf Busch, aqua med Hotline Arzt, IDA-Verbandsarzt, CMAS TL ****, Leiter des Druckkammerzentrums Köln-Bonn in St. Augustin
Bei Schwangerschaft gilt, dass nicht getaucht werden darf, auch nicht im Flachwasserbereich oder im Pool. Das ist die weltweit gültige Lehrmeinung. Es gibt zwar kaum Untersuchungen zu diesem Thema, aber die wenigen Studien und Beobachtungen die es gibt, weisen auf eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Missbildungen und Fehlgeburten hin. Außerdem ist es völlig unbekannt, wie eine möglicherweise nötige Druckkammerbehandlung der Mutter nach einem Tauchunfall auf das Kind wirken würde. Letztlich findet hier ein Prinzip Anwendung, das auch für andere Bereiche des täglichen Lebens einer Schwangeren Gültigkeit hat: Auch beim geringsten Zweifel hinsichtlich der Sicherheit wird zu Gunsten des ungeborenen Lebens entschieden.
Hinter dieser Risikoeinschätzung steht folgende Überlegung: Nachweisbare Blasen entstehen bei jedem Tauchgang, auch in geringen Tauchtiefen und selbst im Schwimmbecken. Ein Übertreten dieser Blasen in den kindlichen Kreislauf über die Nabelschnur könnte dort schwerwiegende Schäden verursachen. Blasen im Bereich der Nabelschnurgefäße könnten zudem die Versorgung des Fötus stark beeinträchtigen.
Die Filterwirkung der Plazenta sollte hier nicht überschätzt werden. Ebenso wie der so genannte Lungenfilter kann er bei ausreichendem Blasenaufkommen durchbrochen werden. Wie effektiv er filtert, ist zudem mangels Studien weitgehend unbekannt.
Ab wann gilt Tauchverbot? Im Prinzip ab dem ersten Hinweis auf eine mögliche Schwangerschaft, spätestens aber, sobald diese durch einen Test oder einen Arzt festgestellt wird. Weil das so ist, bietet aqua med Schwangeren auch die Möglichkeit, ihre dive card 12 Monate ruhen zu lassen.
Nur der Vollständigkeit halber, und weil solche Fragen manchmal gestellt werden: Sollte bei unbekannter Schwangerschaft ein Tauchgang durchgeführt worden sein, gilt dies nicht als Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.