Bgm. Krah hat am 18.Juni ins Rathaus Pocking zu einem Treffen der Interessensgruppen Hartkirchener See eingeladen. Vertreter des Landratsamtes, der Fischer (Vorstand Röhrner), der Rechtsanwalt des Fischereibesrechtigten, Herr Janusch und Bgm. Krah von der Stadt Pocking, Wolfgang Hasibeder als Kioskpächter und Wolfgang Eder von Sport Eder als Vertreter der Taucher trafen sich im kleinen Sitzungssaal des Rathauses Pocking.
Rechtsanwalt Georg Hasch vom Landratsamt Passau legte den Anwesenden die rechtliche Situation dar und schon da zeigte sich, dass nur mit gutem Willen der Beteiligten ein Lösung gefunden werden kann. Tauchen ist in Bayern kein Gemeingebrauch und bedarf der Genehmigung durch das Kreisverwaltungsreferat. Diese kann die Genehmigung nur erteilen, wenn dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Da die Stadt Pocking das Fischereirecht an Frau Lagerhaus abgetreten hat und diese das Fischereirecht an den Fischereiverein verpachtet hat, war nun Herr Röhrner als Verteter der Fischer gefragt, unter welchen Auflagen er sich einen Tauchbetrieb im See vorstellen könne. Seinen Ausführungen zu Folge könne er sich das Tauchen zeitlich begrenzt von Mai bis ende Oktober und im Bereich ca. 50 m vor dem Kiosk und von dort weiter in einem Dreieck bis zu einer Taucherplattform vorstellen.
Mit diesem Kompromiss gingen die Beteiligten auseinander und Herr Röhrner wird versuchen diesen Sachverhalt mit der Vorstandschaft des Fischereivereins in Einklang zu bringen. Danach werden sich alle Beteiligten noch mal zu einem Ortstermin am See treffen.